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BGH, 02.07.2014 - 1 StR 740/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 142 StPO; § 141 StPO
Mangelnde Zuständigkeit des BGH für die Entscheidung über einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidiger im Revisionsverfahren - wer entscheidet?
Verfahrensgang
- BGH, 25.06.2014 - 1 StR 740/13
- BGH, 02.07.2014 - 1 StR 740/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99
Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung
Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 1 StR 740/13
Für den Antrag eines Angeklagten, ihm für das Revisionsverfahren anstelle des bisherigen Pflichtverteidigers einen anderen Pflichtverteidiger beizuordnen, ist - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung - grundsätzlich der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten worden ist, zuständig (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 4 StR 229/99, BGHR StPO § 141 Bestellung 3). - BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96
Revision - Verteidiger - Beiordnung
Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 1 StR 740/13
Ein Ausnahmefall, wie er der Entscheidung des Senats vom 11. Juli 1996 (1 StR 352/96, NStZ 1997, 48 f.) zugrunde lag, liegt ersichtlich nicht vor.